LIEBLING VON TORSTEN T. BÜTTNER
Nach wie vor erreichen uns viele Anfragen zur rechtlichen Lage in der Personenfotografie. Die Unsicherheit ist groß. Besonders komplex und schwierig ist es für Streetfotografen. Wann muss ich fotografierte Personen um Erlaubnis fragen, die Bilder veröffentlichen zu dürfen und wann geht es auch ohne diese Erlaubnis. Die neuste Ausgabe unserer Rechtskolumne versucht ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.
Model Release als Standard – und seine Grenzen
Wer sich als Fotograf in dem spannenden Bereich der Personenfotografie bewegt, hat es häufig nicht nur mit spannenden Persönlichkeiten, sondern leider auch mit besonderen rechtlichen Schwierigkeiten zu tun. Dass ein Model grundsätzlich einer Veröffentlichung und Verwertung zustimmen muss, ist sicher den meisten Fotografen bekannt. Diese Zustimmung geschieht in der Regel durch den Abschluss eines Model Release Vertrags.
So weit, so gut. Aber wie verhält es sich, wenn kein solcher Model Release Vertrag vorliegt? Was ist zum Beispiel mit spontanen Fotografien auf der Straße?
Gesetzliche Vermutung bei Vergütung
Zunächst einmal gibt bereits das Gesetz eine Regelung vor. So wird für den Fall, dass die abgelichtete Person eine Vergütung erhalten hat, die entsprechende Einwilligung zur Veröffentlichung und Weiterverwertung vermutet. Bekommt das Model also zum Beispiel Geld für die Leistung und widerspricht einer Verwendung der Bilder nicht, steht selbiger nichts entgegen.
Beiwerk: Wenn Personen zufällig auf dem Bild sind
Nicht immer besteht jedoch überhaupt ein Verhältnis zwischen Fotograf und abgelichteter Person. Teilweise weiß das „Model“ gar nichts von seinem Glück. So zum Beispiel, wenn die Person nur „aus Versehen“ auf dem Bild gelandet ist. Fotografiert man also eine Passage, einen Straßenzug oder sonstige öffentliche Plätze, ist dies kaum möglich, ohne auch einige wenige Personen mit einzufangen. Diese Personen sind dann „Beiwerke“ im Sinne des Gesetzes.
Es wäre abstrus, von diesen Personen eine Einwilligung zu verlangen. Zumindest solange, wie sie entweder nicht erkennbar sind, nicht das Hauptmotiv des Bildes darstellen oder keine besonderen Interessen verletzt werden.
Insofern wird dem Fotografen zumindest an dieser Stelle das rechtliche Leben leichter gemacht, indem das ,Recht am eigenen Bild‘ hinter den Interessen des Fotografen an einer Veröffentlichung zurückstehen müssen.
Versammlungen und öffentliche Ereignisse
Was passiert jedoch, wenn gerade die fotografierten Menschen das Hauptmotiv darstellen sollen? Was also, wenn große Menschenmengen fotografiert werden? Tausende Einwilligungen einzuholen wäre auch hier praktisch unmöglich. Es ist aber auch nicht erforderlich. Zumindest dann nicht, wenn eine weitere Erleichterung eingreift.
Einwilligungen sind nämlich auch dann nicht erforderlich, wenn „Versammlungen, Aufzüge oder ähnliche Vorgänge“ abgebildet werden. Das bedeutet zum Beispiel für Demonstrationen oder Karnevalsumzüge, dass dort eben keine Einwilligungen der Personen eingeholt werden müssen.
Das gilt allerdings nur so lange, wie auch die Versammlung selbst dargestellt wird und nicht einzelne Personen aus einer Gruppe hervorgehoben werden.
Grenzen der Ausnahme bei Gruppenbildern
Auch sollte man diese Erleichterung nicht dahingehend ausweiten, dass grundsätzlich bei Gruppenfotos keine Einwilligung der Beteiligten mehr einzuholen ist. Menschenansammlungen sind nämlich nur dann „Versammlungen“ im Sinne des Gesetzes, wenn sie öffentlich stattfinden und eine eigenständige Veranstaltung darstellen.
Veranstaltungen in privatem Rahmen sind davon nicht umfasst. Warten also ein paar Studenten vor der Mensa oder sind mehrere Skifahrer zusammen auf der Hütte, bilden diese noch keine „Versammlung“. Ergo muss auch hier eine Einwilligung eingeholt werden; und zwar von jeder einzelnen Person.
Einzelfallbewertung bleibt notwendig
Wie so oft, gelten neben jeder Regel auch Ausnahmen, so dass für eine Bewertung des Einzelfalls häufig die konkreten Umstände eine große Rolle für das Ergebnis spielen. Nur wenige Fälle lassen sich verallgemeinern.
Wir hoffen trotzdem, ein wenig Gefühl für die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Personenfotografie vermitteln zu können.
Weitere Informationen und die Autoren
Weitere Informationen zu diesem und weiteren fotorechtlichen Themen gibt es demnächst an dieser Stelle und natürlich unter www.rechtambild.de.
Die Autoren: Dennis Tölle (26) und Florian Wagenknecht (26) sind seit 2006 Studenten der Rechtswissenschaft in Bonn. Bereits vor Absolvierung des ersten Teils des Staatsexamens beschäftigten sie sich im Bereich Wirtschaft und Wettbewerb unter anderem mit dem Urheber-, Marken- und Designrecht sowie dem Medienrecht.
Anfang 2010 gründeten sie, aus dem privaten Interesse an der Fotografie heraus, den Blog Recht am Bild (www.rechtambild.de). Dort beschäftigen sich Tölle, Wagenknecht und eine Handvoll spezialisierter Anwälte mit Themen rund um das Urheber- und Fotorecht sowie dem Medien- und Presserecht.
Mit Hilfe von ausgewählter Rechtsprechung werden rechtliche Fragen und Probleme des Fotografenalltags erläutert und eingeordnet. Zielgruppe sind neben Fotografen all diejenigen Personen, die privat wie beruflich mit urheberrechtlich geschützten Werken in Verbindung stehen. Parallel zu der breitgefächerten Auswahl an Artikeln bietet Recht am Bild eine stetig anwachsende Urteilsdatenbank mit einer Sammlung einschlägiger Rechtsprechung zum Thema Fotorecht.
Du bringst es auf den Punkt Juri … obwohl, beim Akt gehe ich sogar noch vom Einverständnis aus.
Die Rechtslage ist nun oft und hinreichend erklärt worden.
Bei einem sehr hohen %Satz der Streetfotogtafie in der FC steht eine Person im Mittelpunkt und es sollte davon ausgegangen werden, das eine Zustimmung des Fotografierten zur Veröffentlichung vorliegt.
Wer in Fotolia oder anderen kommerz. Foren uploaded muss versichern, dass ein Modelrelease vorliegt.
In der FC ist das nicht so. Ich unterstelle der FC dass man sich des problems bewusst ist (das sieht man schon an diesem fred) aber ganz klar einen Mißbrauch und damit einen Gesetzbruch duldet und auch durch stillschweigen fördert.
Was hier in der FC unter Street läuft ist oft nicht anderes als Belästigung. Es wird nach Klischees gesucht und abgedrückt. Das was Street ausmacht, Fotografie, die im Kontext zu einem Ereigniss, zu einer Zeit, etc. steht und somit als Zeit-/Ereignisdokument auch nach Jahren und Jahrzehnten noch sehenwert ist, gibt es leider nur selten.
Wenn die FC das Thema ernstnehmen würde, dann müsste die Hürde zur Streetfotografie so hoch liegen, wie es mit Akt gehändelt wird.
Bogi
Die Rechtslage ist ja eigentlich hinreichend bekannt, trotzdem danke für die nochmalige Aufklärung.
Leider dient das einigen Menschen auch teilweise wieder dazu, den ohnehin hier schon als voyeuristisch und unethisch gesehenen Bereich der Streetfotografie (welcher merkwürdiger Weise auch nur hier in DE zu einem solchen Problemfeld gemacht wird und in anderen Teilen der Welt längst eine in der Fachwelt anerkannte und vor allem respektierte Form der Fotografie ist) noch weiter zu diskreditieren und einfach mal munter zu behaupten wird, man müsse hier 90 % aller Streetfotos löschen, ohne auch nur im entferntesten über die Entstehungsgeschichte dieser Bilder informiert zu sein.
Es gibt sicherlich auch problematische Fotos, wie in jedem Bereich der Fotografie, aber die Streetfotografen, die ich persönlich kenne, sind durchaus Leute, die mit ihrem Umfeld in Kontakt treten und auch durchaus mit ihren „armen“ Opfern kommunizieren, weil sie sich im gleichen nahen Umfeld wie ihre Motive bewegen und in der Regel nicht mit einem 500er Tele bewaffnet irgendwo ansitzen.
vielen Dank für diesen Bericht.
Viele meiner Fragen wurden beantwortet!
Gruß aus Dortmund
„Besonders komplex und schwierig ist es für Streetfotografen“
find ich nicht
das schöne an Streetfotografie ist doch immer wieder, der nette Kontakt mit den abgelichteten Personen danach
funktioniert natürlich nicht mit nem 100-300mm
Schließe mich der These von Marion und Just my Pix an – danke für Eure gute Arbeit hier. Sehr hilfreicher Artikel
Danke für den wirklich interessanten und sehr aufschlußreichen Bericht
frohe Festtage und einen guten Rutsch
Thomas
Ich sehe das wie Marion … gerade bei den häufig zu sehenden voyeuristischen und bloßstellenden Bildern gehe ich mal davon aus, dass das ´Model´ nicht gefragt wird/wurde. Da ´street´ aber in ist und die ´Chance´ damit mal Probleme zu bekommen recht gering, wird munter weiter gemacht. Natürlich ein schmaler Grat und ein polarisierendes Thema
Danke für diese Infos
hätte mir allerdings etwas mehr Freiheiten erhofft
Ich finde dies hier ganz gut gemacht:
http://www.lichtjaeger.de/?attachment_id=829
Sehr interessant soetwas zu erfahren. Mich würde es interessieren, wie die Rechtliche Lage bei Musik Konzerten ist. Welche Dinge muß man beachten um die Band zu fotografieren oder sogar filmen zu dürfen ? Ich kann mir vorstellen, das beim filmen die Beurteilung der Rechtslage sogar schwieriger ist.
Gruß,
Carsten
Danke für diese wirklich interessanten Informationen!
LG und schöne Feiertage!
Danke für den außerordentlich interessanten Bericht. Ich behaupte mal, dass 90% der hier gezeigten Fotos von Street gelöscht werden müssen, weil eine solche Vereinbarung nicht vorliegt.