Das Bild zeigt den Kölner Dom, ein real erkennbares Bauwerk, in einem offensichtlich fiktiven Hochwasserausmaß. Hierbei handelt es sich um ein frei erfundenes Illustrationsbeispiel und keine reale Kölner Hochwasserlage.

Warum manche KI-Bilder eine optische  Kennzeichnung brauchen

Seit dem 2. August 2026 gilt in der EU eine Kennzeichnungspflicht für bestimmte KI-Bilder, festgelegt in Artikel 50 der KI-Verordnung (AI Act). Aufgrund aktueller Ereignisse möchten wir Euch über diese EU-Regelung informieren.

Der Zweck der Regel ist Transparenz: Betrachtende sollen erkennen können, wenn ein Bild eine Szene oder ein Ereignis zeigt, das so nie stattgefunden hat, damit es nicht mit einer echten Aufnahme verwechselt wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab wann: 2. August 2026, geregelt in Art. 50 AI Act
  • Was ist betroffen: komplett KI-generierte Bilder, sowie echte Fotos, die per KI so verändert wurden, dass eine neue, täuschend echt wirkende Szene entsteht
  • Was nicht betroffen ist: normale Bearbeitung wie Belichtung, Rauschreduzierung, Schärfung, solange die reale Szene erhalten bleibt
  • Prüffrage: Wirkt das Bild wie die echte Aufnahme eines realen Orts, einer realen Person oder eines realen Ereignisses
  • Wie kennzeichnen: sichtbares Icon direkt im Bild, plus kurzer Text in der Bildunterschrift
  • Was nicht reicht: reine Metadaten-Angabe oder das Einstellen in eine KI-Rubrik
  • Icons kostenlos hier: digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content

Was das für Dich als fc-Mitglied bedeutet

Betroffen sind Bilder, die vollständig von einer KI erzeugt wurden, sowie echte Fotos, die per KI so verändert wurden, dass eine neue, täuschend echt wirkende Szene entsteht, die so nie stattgefunden hat.

Nicht betroffen ist normale Bildbearbeitung mit KI-Unterstützung, also Rauschreduzierung, Schärfung oder Belichtungskorrektur, solange die Szene im Kern dieselbe bleibt, die vor der Kamera stattgefunden hat.

Wenn ein Bild kennzeichnungspflichtig ist, muss das sichtbar im Bild selbst geschehen. Eine reine Angabe in den Metadaten oder das Einstellen in eine KI-Kategorie reicht dafür nicht aus.

Aufgrund aktueller Ereignisse erreichen uns derzeit vermehrt Bilder, die reale Vorfälle aufgreifen, Themen, die zuletzt in den Nachrichten waren. Solche Bilder haben uns in den letzten Tagen zu konkreten Prüfungen veranlasst, und die Fälle zeigen gut, wo die Kennzeichnungspflicht tatsächlich greift und wo nicht. Das wollen wir hier an neutralen Beispielen greifbar machen.

Welche Motive konkret gekennzeichnet werden müssen

Kennzeichnungspflichtig sind vollständig KI-generierte oder KI-veränderte Bilder, wenn sie bestehende Personen, Orte, Objekte oder Ereignisse so nachbilden, dass sie bei einer Betrachterin oder einem Betrachter den falschen Eindruck von Echtheit erwecken. Das ist die Definition aus Art. 3 Nr. 60 AI Act, umgesetzt in Art. 50 Abs. 4. Entscheidend ist also nicht, ob überhaupt KI im Spiel war, sondern ob das Ergebnis wie eine echte Aufnahme eines echten Vorfalls wirkt.

Beispiel 1: Die überflutete Altstadt

Stellen wir uns ein KI-Bild vor, das eine bekannte deutsche Altstadt, erkennbar an einem markanten Kirchturm oder Rathaus, unter Hochwasser zeigt, mit Menschen in Booten und Rettungskräften im Einsatz. Ein realer, wiedererkennbarer Ort wird hier mit einem erfundenen Katastrophenereignis verknüpft, das Bild wirkt wie eine echte Aufnahme einer Naturkatastrophe. Das ist kennzeichnungspflichtig, unabhängig davon, wie künstlerisch das Bild gemeint war.

Beispiel 2: Die Rettungsaktion mit realer Marke

Ein weiteres Beispiel: ein KI-Bild, das eine nächtliche Einsatzszene zeigt, Rettungsfahrzeuge mit Blaulicht, im Hintergrund ein Fahrzeug einer real existierenden Marke, dazu Beschriftungen, die an eine offizielle Dokumentation erinnern. Auch wenn die eigentliche Situation frei erfunden ist, entsteht der Eindruck einer echten Pressefoto-Dokumentation. Diese Kombination aus realer Marke und einem realistisch inszenierten, an ein tatsächliches Ereignis angelehnten Kontext macht das Bild kennzeichnungspflichtig.

Beispiel 3: Das unproblematische Gegenbeispiel

Anders liegt der Fall bei einem KI-generierten Fantasielandschaftsbild, einer erfundenen Bergkette im Abendlicht, ohne Bezug zu einem realen Ort, einer realen Person oder einem realen Ereignis. Ein solches Bild bleibt kennzeichnungsfrei, weil es niemanden über eine tatsächliche Begebenheit täuschen kann. Ebenso unproblematisch ist ein echtes Foto, auf dem zufällig ein Markenlogo im Hintergrund zu sehen ist, etwa ein Auto mit sichtbarem Herstellerzeichen. Das ist die Realität, wie sie vor der Kamera stand, keine erfundene Szene.

Wie die Kennzeichnung aussehen muss

Eine Angabe allein in den Metadaten reicht nicht. Sie muss beim Betrachten des Bildes erkennbar sein, und Metadaten gehen beim Teilen, Herunterladen oder Screenshotten in der Regel verloren. Auch das Einstellen in eine für KI-Werke vorgesehene Rubrik reicht als alleinige Kennzeichnung nicht, weil diese Information verschwindet, sobald das Bild aus dem Kontext gelöst oder verlinkt wird.

Verlässlich ist ein sichtbares Label direkt im Bild. Die EU-Kommission stellt dafür seit Juni 2026 drei kostenlose Icons bereit:

digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content

Am besten kombinierst Du das Icon mit einem kurzen Text in der Bildunterschrift, etwa „KI-generiert, kein reales Ereignis“. Icon und Text zusammen werden von Betrachtenden nachweislich besser verstanden als das Icon allein.

Warum uns das wichtig ist

Bilder wie in den ersten beiden Beispielen können, wenn sie ungekennzeichnet kursieren, zu echten Falschinformationen werden, gerade weil sie technisch überzeugend und thematisch an reale Ereignisse angelehnt sind. Das schadet nicht nur den abgebildeten Marken oder Orten, sondern auch der Glaubwürdigkeit von KI-generierten Inhalten insgesamt, wenn sie mit echter Berichterstattung verwechselt wird. Eine kurze, sichtbare Kennzeichnung löst das Problem, ohne die kreative Arbeit einzuschränken.

Wenn Du unsicher bist, ob eines Deiner Bilder darunterfällt, melde Dich gerne bei uns.

Lars und das Team der fotocommunity

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